EuP

Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)


Teilnehmer: Schichtführer, Bedienpersonal, Hausmeister, Maschinenführer, Wassermeister, Klärwärter

Voraussetzungen: Der Unternehmer muss eine Auswahl treffen, ob die Person für diese Tätigkeit persönlich geeignet ist und diese später auch gewissenhaft durchführt. Mögliche Gefahren erkennt und entsprechend handelt.

Definition nach der DIN VDE 0105-100:

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP) ist eine Person, die „durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.

Seminarinhalt:
• Gefahren des elektrischen Stromes erkennen
• Erste Hilfe Maßnahmen bei Stromunfällen
•    Fünf Sicherheitsregeln
•    Arbeitssicherheit
•    DIN VDE
•    TRBS
•    Betriebssicherheitsverordnung
•    DGUV Vorschrift 3  

•   Persönliche Schutzausrüstung
•   Grundlagen der Schutzmaßnahmen, Überstromschutzorgane, Messübungen
•   Fehlerarten
•   mögliche Aufgabenübertragung durch den Unternehmer
 •   Erläuterung des Tätigkeitsfeldes der EuP
•    einfachste elektrotechnische Aufgaben übernehmen
•    Rücksetzen von NOT AUS Systeme, Leitungsschutzschalter, Motorschutzschalter, RCD (Fi - Schutzschalter)

Dauer: je nach Aufgabengebiet zwischen 35 Unterrichtseinheiten (45 Minuten)

Preis: auf Anfrage - € (zzgl. MwSt.) zzgl. Lernmittel

Ort- auf Anfrage -



Share by: