Elektrofachkraft IHK

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) HK

Teilnehmer: Kundendienstmonteure, Rollladenbauer, Fensterbauer, Küchenmonteure, Servicemonteure,

§ 5 der Handwerksordnung erlaubt Handwerksbetrieben, Fremdgewerke auszuführen, wenn sie mit dem eigenen Gewerk zusammenhängen oder diese wirtschaftlich ergänzen. Auch in anderen Betrieben, die nicht zum Handwerk gehören, fallen z.B. bei der Inbetriebnahme, Instandhaltung und im Kundendienst elektrotechnische Tätigkeiten an, die nach der BG-Vorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV A2, bisherige VBG 4) grundsätzlich Elektrofachkräften vorbehalten sind. In beiden Fällen werden diese Arbeiten zunehmend von „Nichtelektrikern“ durchgeführt.


Voraussetzungen:
Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit.

Diese Ausbildung bzw. Tätigkeit muss durch diese zusätzliche Ausbildung im elektrotechnischen Bereich ergänzbar sein, oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem Metallberuf.

Seminarinhalt (Teil 1 und 2):




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